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Leider wird nicht jede Behandlung im zahnärztlichen Bereich von den Krankenkassen komplett übernommen. Gerade im Bereich Zahnersatz hat sich das Festzuschuß-Prinzip durchgesetzt.
Je nach Befund bekommen die Patienten einen festgelegten Betrag zu ihrem Zahnersatz. Den Rest trägt der Versicherte selbst. Durch ein vollständig geführtes Bonusheft kann der Festzuschuß-Betrag erhöht werden.
Der entgültige Zuzahlungsbetrag setzt sich aus Faktoren wie dem gewählten Edelmetall oder auch aus Zusatzleistungen, wie etwa zahnfarbene Verblendungen im Seitenzahn-bereich zusammen. Generell gilt, je luxoriöser die Ausführung des Zahnersatzes umso größer der vom Versicherten zu zahlende Eigenanteil.

Eine Zuzahlung ist vom Patienten auch zu leisten, wenn er sich für Kunststoff-Füllungen im Seitenzahnbereich entscheidet. Durch eine erheblich kompliziertere Verarbeitung und auch durch höhere Materialkosten im Vergleich zu Amalgamen, müssen hier die Patienten die Mehrkosten selbst tragen. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Leistungen wie Bleeching, Veneers oder Amalgamsanierung sind auch reine Privatleistungen, zu denen keine gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuß leistet.

Wir arbeiten im Rechnungssektor eng mit dem Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrum Dr. Güldener zusammen. Dadurch besteht für die Patienten die Möglichkeit, ihre Rechnungen in Raten zu zahlen. Somit muß die neue Prothese kein Traum mehr bleiben, da Ratenzahlungen bis zu 36 Monaten gewährt werden.

Wir beraten Sie im Vorfeld einer Behandlung sehr gerne individuell und unterbreiten Ihnen ein persönliches Angebot mit mehreren Alternativen.

 
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